AGB 
Social Selling Agency GmbH

Geschäftsführer: Markus Saft
 

§ 1 Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Social Selling Agency GmbH, Geschäftsführer: Markus Saft (nachfolgend: „Anbieter“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB). Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt worden sind. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen des Anbieters für einen professionellen Außenauftritt des Kunden im Internet sowie die Beratung im Onlinemarketing.

Die Kerntätigkeit des Anbieters ist das Community Management für den Kunden. Hierzu gehört die werbewirksame Präsentation des Kunden auf diversen Plattformen im Internet, wie z. B. Facebook, Instagram und LinkedIn (nachfolgend: Internetauftritt). Hierbei befüllt der Anbieter die Accounts des Kunden mit Inhalten, indem er dort für den Kunden beispielsweise Artikel schreibt, dessen Fotos mit Unterschriften oder Beiträgen versieht oder den Kunden bzw. dessen Produkte und/oder Dienstleistungen anderweitig in Szene setzt, ohne selbst in Erscheinung zu treten.

Werbung für den Kunden kann vom Anbieter auch konkreter gestaltet werden, indem er für ihn beispielsweise Anzeigen schaltet, Vertriebs-Funnel puscht, Anfragen generiert oder auch in Sachen Recruitment für den Kunden tätig wird.

Zum Portfolio des Anbieters zählen vereinzelt auch die Entwicklung und/oder Gestaltung von Internetseiten, die Erstellung von Social Media Profilen, die Entwicklung einer CI-Linie oder eines Corporate Designs sowie IT-Betreuung bis hin zu Administrations-Tätigkeiten. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür Subunternehmer zu beauftragen.

Art und Umfang der jeweils geschuldeten Dienstleistung richtet sich nach dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Angebot.

(2) Bei der Entwicklung von Internetseiten ist die Überlassung von Quellcodes ausdrücklich nicht vom Leistungsumfang erfasst. Gleiches gilt für die Anpassung an bestimmte Browser und/oder Bildschirmauflösungen.

§ 3 Beratung des Kunden

(1) Der Anbieter wird den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die Werbewirksamkeit des Internetauftritts beraten. Bei der Beratung wird der Anbieter berücksichtigen, welche Zielgruppen durch den Internetauftritt angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit dem Internetauftritt insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer Merkmale wird der Anbieter den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die der Anbieter von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern hat.
(2) Branchenspezifische Kenntnisse werden vom Anbieter nicht erwartet. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen des Internetauftritts zählen.

§ 4 Gestalterische Leistungen

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, abhängig von dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebot die individuelle Gestaltung des Internetauftritts passend zum Kunden und dessen Community zu erarbeiten.
Dabei wird der Anbieter – soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben oder auch – soweit vereinbart – das vom Kunden zur Verfügung gestellte Layout oder andere Inhalte für den Internetauftritt verwenden. Gleichzeitig wird der Anbieter für eine hohe Qualität des Internetauftritts Sorge tragen und dabei auch die Beiträge und Artikel inhaltlich zeitgemäß und werbewirksam gestalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Gestaltung und Pflege des Internetauftritts verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Gestaltung und Pflege des Internetauftritts erforderlichen Informationen und Inhalte verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Soweit Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen oder selbst zugegen sein.

§ 6 Mehraufwand; Änderungswünsche

(1) Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen des Anbieters, die vom Angebot abweichend gewünscht und erbracht werden.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, sofern diese nicht wirtschaftlich oder unzumutbar sind.

§ 7 Vergütung, Zahlungsmodalitäten

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
(2) Die Zahlungen erfolgen monatlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Vergütung umfasst ausschließlich die unmittelbaren Dienstleistungen des Anbieters für den Kunden. Sollten z. B. beim Schalten von Werbung oder durch die Nutzung weiterer Dienste und/oder Dienstleistungen Dritter weitere Kosten entstehen, hat diese stets der Kunde gesondert zu tragen.

§ 8 Auslagen

Der Anbieter kann vom Kunden die Erstattung sämtlicher Auslagen verlangen. Hierzu gehören insbesondere auch etwaig verauslagte Kosten für Internetdienste, das Schalten von Werbung und beauftragte Subunternehmer. Reisespesen wird der Anbieter in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung eines PKW erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der steuerrechtlichen Entfernungspauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht im Übrigen nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz des Anbieters und dem Zielort mindestens 50 km beträgt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an etwaig entstandenen Werken und bei Internetseiten inkl. der dahinter liegenden Software ein. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Internetseiten oder einer CI-Linie wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter. Hieran kann auch eine vorherige Einräumung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit nichts ändern.
(2) An geeigneten Stellen dürfen in den Internetauftritt Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung des Anbieters zu entfernen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Leistungen für den Kunden sowie den Internetauftritt im Ganzen als Referenz gegenüber (potentiellen) Kunden anzugeben und entsprechend vorzuführen.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird mit Auftragsbestätigung durch den Kunden wirksam und gilt für die Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf des aktuellen Vertragsjahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der Leistung haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(3) Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten des Internetauftritts resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
(5) Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten.
(6) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat;
b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
c) in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf Euro 5.000, – pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens Euro 20.000, – aus diesem Vertrag;
d) darüber hinaus, soweit der Anbieter gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
(7) Die Haftungsbegrenzungen gemäß Absatz 6 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet der Anbieter nur, wenn er die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht und der Kunde zugleich sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen des Anbieters gehören auch die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
(2) Der Kunde wird die Informationen Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Informationen gewährt, über die Rechte des Anbieters an dem Vertragsgegenstand und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen im Umfang nach Absatz 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.
(3) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die
(a) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren,
(b) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind,
(c) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind,
(d) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind,
(e) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen oder
(f) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
(4) Der Anbieter hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihm Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Er stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Der Anbieter bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen des Anbieters. Die personenbezogenen Daten werden vom Anbieter in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

§ 13 Schlussvorschriften

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Stand: 26.01.2022